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Veranstaltungen
Mitgliederversammlung 2011
Infos
- Donnerstag, 08.12.2011 – 18.30 Uhr
- Francke-Saal des Rathauses, Alter Markt 6, Magdeburg
Tagesordnung:
- Formalia
- Jahresbericht 2011
- Finanzbericht 2011
- Ausblick 2012
- Internetaktivitäten des Presseclubs
- Diskussion über ein Mitgliederverzeichnis mit Foto
- Vorschläge von Mitgliedern
- Verschiedenes
Im Anschluss an die Mitgliederversammlung gehen wir auf den Weihnachtsmarkt. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie noch ein wenig Zeit dafür einplanen könnten. Die Tiroler Almhütte lädt alle auf einen Glühwein ein!
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Doktor
Vorsitzender
Presseclub Magdeburg e. V.
Tel.: 0391-886 41 44
Mobil: 0170-369 13 84
Auszug aus der Satzung §8 Mitgliederversammlung:
(1) die Mitgliederversammlung besteht aus den anwesenden Mitgliedern des Vereins.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden.
…
(4) Jede Mitgliederversammlung muss schriftlich mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
(5) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen. Die Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung ändern.
(6) Der/die Vereinsvorsitzende oder ein Vorstandmitglied leitet die Versammlung.
(7)Soweit die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit entscheidet oder die Satzung nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durch Handzeichen gefasst.
(8) Enthaltungen gelten bei allen Wahlgängen als Nichtstimmen.
(2) Die ordentliche Mitgliederversammlung muss mindestens einmal jährlich stattfinden.
…
(4) Jede Mitgliederversammlung muss schriftlich mit mindestens zweiwöchiger Frist unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
(5) Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand schriftlich mit kurzer Begründung einzureichen. Die Mitgliederversammlung kann die Tagesordnung ändern.
(6) Der/die Vereinsvorsitzende oder ein Vorstandmitglied leitet die Versammlung.
(7)Soweit die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit entscheidet oder die Satzung nichts anderes bestimmen, werden alle Beschlüsse mit einfacher Mehrheit durch Handzeichen gefasst.
(8) Enthaltungen gelten bei allen Wahlgängen als Nichtstimmen.
Satzung komplett: www.presseclub-magdeburg.de/downloads/
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Schlagworte für diesen Artikel: 2011, Mitgliederversammlung
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